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AR aktuell 6, Dezember 2024, Seite 223

Haftung des Aufsichtsrats bei Insolvenzverschleppung?

Philipp Wetter

Ein (immer noch) hohes Zins- und Inflationsniveau gepaart mit geopolitischen Krisen und globalen Unsicherheiten führte nach einer Stagflation nun auch zu einer Rezession der österreichischen Wirtschaft. Während im ersten Halbjahr 2024 besonders die Bau- und Immobilienbranche mit zum Teil an den Passiva gemessenen spektakulären Insolvenzverfahren betroffen war, spiegelt sich die hartnäckig anhaltende Rezession nun vermehrt in Insolvenzen von Industriebetrieben wider. Für das Jahr 2024 werden rund 6.500 Unternehmensinsolvenzen erwartet; der größte Wert seit dem Krisenjahr 2009. Für das Jahr 2025 ist nur ein moderates Wirtschaftswachstum zu erwarten, wobei die Auswirkungen des Auslaufens von im Rahmen der COVID-19-Pandemie vergebenen Förderungen bzw Bankgarantien im nächsten Jahr abzuwarten bleiben. Zuletzt sind vermehrt große (aufsichtsratspflichtige) Unternehmen bzw ganze Unternehmensgruppen von Insolvenzen betroffen. Dies gibt Anlass für einen Überblick über die potenziellen Haftungsrisiken für Aufsichtsratsmitglieder bei Eintritt der materiellen Insolvenz und einer allenfalls nicht rechtzeitigen Insolvenzantragstellung durch die Geschäftsleitungsorgane.

1. Intensivierte Kontrollpfl...

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