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Rechtsberatungsverbot für Russland bleibt bestehen
EuG bestätigt EU-Sanktionen
Das Europäische Gericht hat in seiner Entscheidung vom das von der EU im Rahmen der Sanktionen verhängte Verbot nichtstreitiger Rechtsberatung für Russland bestätigt. Es entschied, dass die Maßnahme weder die anwaltliche Unabhängigkeit noch die Rechtsstaatlichkeit gefährdet und im Einklang mit den Zielen der EU-Sanktionen steht. Ein beim Europäischen Gerichtshof eingelegtes Rechtsmittel könnte nun für zusätzliche Klarheit sorgen.
1. Überblick
Als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die EU umfassende Sanktionen gegen die russische Staatsführung und ihr nahestehende Akteure verhängt. Eine dieser Maßnahmen ist das Verbot, außergerichtliche Rechtsberatung für die russische Regierung sowie in Russland ansässige juristische Personen zu leisten. Diese Bestimmung sorgt seit ihrer Erlassung im Oktober 2022 für anhaltende Kritik, insbesondere innerhalb der Anwaltschaft, die in einer Nichtigkeitsklage Verstöße gegen grundlegende Rechtsgrundsätze behauptet. Nun hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Rechtmäßigkeit des Verbots bestätigt.
2. Was umfasst das Verbot?
Mit dem achten Sanktionspaket gegen Russland hat der Rat der Europäischen Uni...