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immo aktuell 6, Dezember 2024, Seite 199

Der aktuelle Fall

Immobilienbezogene Steuertipps zum Jahresende

Gottfried Sulz und Florian Petrikovics

Zum Jahresende wird regelmäßig mit der Planung für das nächste Jahr begonnen. Aus steuerlicher Sicht sollte der Blick jedoch nicht sofort in das neue Jahr schweifen. Denn durch die Nutzung von Wahlrechten und Investitionen kann das steuerliche Ergebnis des laufenden Jahres noch beeinflusst werden. Im Folgenden werden einige immobilienbezogene Maßnahmen beschrieben.

1. Entnahme von Betriebsgebäuden

Bisher konnte bei der Entnahme von bebauten Grundstücken aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen nur der Grund und Boden des Anlagevermögens zum Buchwert entnommen werden. Die stille Reserve des Gebäudes musste in der Regel versteuert werden.

Nun ist die steuerneutrale Entnahme auch auf betriebliche Gebäude einschließlich Gebäude auf fremdem Grund und Boden (zB Kleingartenhäuser im wirtschaftlichen Eigentum des [Unter-]Pächters, Superädifikate) und grundstücksgleiche Rechte (nur Baurechte) des betrieblichen Anlagevermögens ausgeweitet worden. Die Entnahme ins steuerliche Privatvermögen erfolgt seit zwingend zu steuerlichen Buchwerten anstatt zu Teilwerten. Der Betrieb muss hierfür nicht verkauft, aufgegeben oder eingestellt werden.

Diese Verbesserung zielt insbesondere darauf ab, die auß...

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