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BFGjournal 11-12, Dezember 2024, Seite 444

Unwirksame Vertagungsbitte - Verhandlung und Erkenntnis-Verkündung in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Säumniszuschlag

Heidemarie Winkler

Das BFG hatte in einer Abgabensicherungsangelegenheit darüber zu entscheiden, ob die Festsetzung der Säumniszuschläge zu Recht erfolgte. Dabei war es mit mehreren Vertagungsbitten des Beschwerdeführers (Bf) konfrontiert.


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, Ra 2022/13/0076; Zurückweisung mit Beschluss vom .
§§ 217, 274 BAO

1. Der Fall

Mit Bescheid vom wurden gegenüber dem Bf, von Beruf Rechtsanwalt, erste Säumniszuschläge festgesetzt, weil die Einkommensteuer 2017 und die Einkommensteuervorauszahlung 1-3/2019 nicht bis zum entrichtet worden waren.

In der dagegen erhobenen Beschwerde wies der BF darauf hin, dass Zahlungserleichterungen (Raten) hinsichtlich derselben Beträge bewilligt worden seien, die im angefochtenen Bescheid als säumig angesehen worden seien. Es seien daher keine Säumniszuschläge festzusetzen.

Mit Beschwerdevorentscheidung vom wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt führte aus, ein Säumniszuschlag könne nur dann nicht festgesetzt werden, wenn der Antrag auf Zahlungserleichterung vor dem Fälligkeitstag (hier: ) eingebracht werde. Dies sei hier nicht erfolgt; der Antrag sei am und damit verspätet eingebracht worden.

Der Bf stellte einen Vorlageantrag, in d...

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