Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pauschalierungsvereinbarung bei Parkometerabgabe
Entscheidung: ; Revision zugelassen.
Norm: § 3 Abs 6 lit b Pauschalierungsverordnung-Parkometerabgabe.
Unter einem Service im Außendienst iSd § 3 Abs 6 lit b Pauschalierungsverordnung-Parkometerabgabe ist eine Leistung, die ein Unternehmen einem anderen im Außendienst erbringt, also eine außerhalb von Geschäfts- bzw Büroräumlichkeiten erbrachte Dienstleistung, zu verstehen.