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BFGjournal 11-12, Dezember 2024, Seite 412

Abstellen des von einer Ärztin gelenkten Kraftfahrzeuges zur Leistung ärztlicher Hilfe

Entscheidung: ; Revision nicht zugelassen.

Norm: § 6 lit d Parkometerverordnung.

Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Parkometergebühr gemäß § 6 lit d Parkometerverordnung betreffend Ärzte, die zum Zweck der Leistung ärztlicher Hilfe ein Fahrzeug lenken und abstellen, ist zumindest glaubhaft zu machen.

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