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Abstellen des von einer Ärztin gelenkten Kraftfahrzeuges zur Leistung ärztlicher Hilfe
Entscheidung: ; Revision nicht zugelassen.
Norm: § 6 lit d Parkometerverordnung.
Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Parkometergebühr gemäß § 6 lit d Parkometerverordnung betreffend Ärzte, die zum Zweck der Leistung ärztlicher Hilfe ein Fahrzeug lenken und abstellen, ist zumindest glaubhaft zu machen.