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Vermeidung der doppelten Nichtbesteuerung aufgrund von Qualifikationskonflikten nach dem DBA Deutschland
Das DBA Deutschland sieht für bestimmte Konstellationen der doppelten Nichtbesteuerung einen Wechsel von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode vor. In einem vom BFG entschiedenen Fall erhielt eine in Österreich ansässige Steuerpflichtige Bezüge aus einer deutschen öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtung, die in Deutschland nicht besteuert wurden. Deutschland hätte das ausschließliche Besteuerungsrecht nach Art 19 Abs 2 DBA Deutschland gehabt. Aufgrund der Rückfallsklausel des Art 28 Abs 1 lit a DBA Deutschland in der damals gültigen Fassung durfte Österreich nach Auffassung des BFG dennoch besteuern. Im vorliegenden Beitrag werden die Argumente des BFG kritisch gewürdigt.
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; Revision zugelassen. | Art 18, 19, 21, 25, 28 DBA D, § 25 Abs 1 Z 2 lit b EStG |
1. Die Entscheidung des BFG
Das BFG hatte in seinem Erkenntnis vom , RV/7104445/2020, unter anderem von der deutschen Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) an eine in Österreich ansässige Person gewährte Bezüge nach dem DBA Deutschland zu beurteilen. Einer - vom BFG auch zitierten - „Kurzinformation“ der OFD Münster zufolge ist die VBL „eine vom Bund und den Ländern getragene Versorgungseinrichtung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Sie gewährt Leistungen der betrieblichen Altersversorgun...