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BFGjournal 11-12, Dezember 2024, Seite 391

Vermeidung der doppelten Nichtbesteuerung aufgrund von Qualifikationskonflikten nach dem DBA Deutschland

Michael Lang und Thomas Frenkenberger

Das DBA Deutschland sieht für bestimmte Konstellationen der doppelten Nichtbesteuerung einen Wechsel von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode vor. In einem vom BFG entschiedenen Fall erhielt eine in Österreich ansässige Steuerpflichtige Bezüge aus einer deutschen öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtung, die in Deutschland nicht besteuert wurden. Deutschland hätte das ausschließliche Besteuerungsrecht nach Art 19 Abs 2 DBA Deutschland gehabt. Aufgrund der Rückfallsklausel des Art 28 Abs 1 lit a DBA Deutschland in der damals gültigen Fassung durfte Österreich nach Auffassung des BFG dennoch besteuern. Im vorliegenden Beitrag werden die Argumente des BFG kritisch gewürdigt.

1. Die Entscheidung des BFG

Das BFG hatte in seinem Erkenntnis vom , RV/7104445/2020, unter anderem von der deutschen Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) an eine in Österreich ansässige Person gewährte Bezüge nach dem DBA Deutschland zu beurteilen. Einer - vom BFG auch zitierten - „Kurzinformation“ der OFD Münster zufolge ist die VBL „eine vom Bund und den Ländern getragene Versorgungseinrichtung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Sie gewährt Leistungen der betrieblichen Altersversorgun...

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