Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung von Geldbeschaffungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Das BFG beschäftigte sich mit dem steuerlich relevanten Abflusszeitpunkt von Geldbeschaffungskosten, die im Rahmen der Aufnahme eines Darlehens für ein Vermietungsobjekt anfielen.
Da der den Geldbeschaffungskosten entsprechende Teil des Darlehensnennbetrags (wie allgemein üblich) von der Bank direkt bei der Darlehensauszahlung einbehalten wurde, ging das Finanzamt davon aus, dass die Kosten einen Teil des Darlehens darstellen.
Es verweigerte damit den beantragten sofortigen Abzug als Werbungskosten, sondern verlangte die steuerliche Verteilung der Geldbeschaffungskosten über die die 45-jährige Darlehenslaufzeit.
1. Der Fall
Zur Finanzierung einer Eigentumswohnung zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nahm der Beschwerdeführer im Jahr 2023 ein Darlehen über 159.000 Euro, mit einer Vertragslaufzeit von 45 Jahren, auf.
Die darlehensgewährende Bank verrechnete dabei Geldbeschaffungskosten in Höhe von rund 8.000 Euro (Bearbeitungs-, Beauskunftungs- und Legitimationsentgelte, Entgelte für die Abwicklung über Treuhänder, Gerichtsgebühren für das Grundbuchgesuch und die Pfandrechtseintragung, Ver...