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RWK 12, 15. Dezember 2024, Seite 447

Deutsches CSRD-Umsetzungsgesetz noch ausständig

Neben Österreich haben auch Deutschland sowie weitere 15 Mitgliedstaaten die CSRD nicht fristgerecht umgesetzt (die Europäische Kommission hat daher am gegen die 17 säumigen Mitgliedstaaten entsprechende Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet). Der deutsche Regierungsentwurf für das Umsetzungsgesetz wurde am veröffentlicht und am in erster Lesung im Bundestag behandelt.

Der IDW hat in seiner Stellungnahme zum Gesetz die geplante alleinige Zuständigkeit der Wirtschaftsprüfer:innen zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen begrüßt und drängt aufgrund hoher Rechtsunsicherheit auf eine Umsetzung des Gesetzes noch im Jahr 2024.

Eine Umsetzung der CSRD in deutsches Recht ist angesichts der politischen Entwicklungen im Nachbarland eher unwahrscheinlich geworden. Angesichts der damit verbundenen Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung informierte der IDW seine Mitglieder in einem Rundschreiben als Arbeitshilfe über die rechtlichen Konsequenzen einer verspäteten Umsetzung.

Link zum deutschen Gesetzesentwurf: https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012787.pdf

Link zur IDW-Stellungnahme zum Gesetz: https://www.idw.de/IDW/Medien/IDW-Schreib...

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