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BIM-Grundlagen im Vergabe- und Werkvertragsrecht
Building Information Modeling (BIM) wirft größtenteils noch kaum erörterte Fragen des Vergaberechts sowie des Werkvertragsrechts auf. Im Folgenden werden Überlegungen zu jenen rechtsspezifischen Bereichen angestellt, die im Hinblick auf diese in Österreich noch verhältnismäßig junge Methode am grundlegendsten erscheinen.
1. Einleitung
1.1. Definition
Unter dem Begriff „BIM“ wird die dreidimensionale Repräsentation eines Gebäudes verstanden, die Interoperabilität und Datenaustausch im digitalen Format ermöglicht. BIM ist hierbei als Prozess mit Schwerpunkt auf objektorientierter Modellbildung und Informationsaustausch zu begreifen. Weil gewisse Auswertungsfunktionen hinzutreten, wird BIM auch als „Methode zur vernetzten und kooperativen Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden anhand eines von allen Beteiligten genutzten dreidimensionalen Gebäudemodells, in welchem zusätzliche Informationen, etwa über Quantitäten, Qualitäten und Kosten, hinterlegt sind“, bezeichnet.
1.2. BIM im internationalen Kontext
Die Akzeptanz des BIM stellt sich im internationalen Vergleich signifikant unterschiedlich dar. „Ganz im Gegensatz zu Europa und insbesondere Österreich ist die BIM-unterstützte...