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bau aktuell 4, Juli 2014, Seite 131

Verbraucherschutz – was ist neu?

Überblick zu den ab 13. 6. 2014 für Unternehmer geltenden konsumentschutzrechtlichen Rahmenbedingugen

Johannes Gruber

Die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU wird jetzt mit dem Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Konsumentenschutzgesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG) erlassen wird (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – VRUG), BGBl I 2014/33, umgesetzt. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Informationspflichten der Unternehmen und das Rücktrittsrecht der Verbraucher beim Vertrieb über das Internet. Sie gelten seit .

1. Einleitung

1.1. EU-Recht

Der österreichische Gesetzgeber hat mit dem VRUG die Verbraucherrechte-Richtlinie der EU umgesetzt. Die Verbraucherrechte-Richtlinie fasst zwei frühere Richtlinien betreffend Außen- respektive Fernabsatzgeschäfte aus den Jahren 1985 und 1997 zusammen.

1.2. Kritik

Die Richtlinie enthält – wie im Europarecht leider üblich – äußerst detaillierte Regeln, die zum Teil selbstverständlich und damit überflüssig sind (zB dass die zur Verfügung gestellten Informationen „lesbar“ sein müssen). Dieser Überfluss an Detailregeln macht es mühsam, den wesentlichen Inhalt zu erkennen. Um den Lesern diese Arbeit abzunehmen, k...

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