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bau aktuell 2, Februar 2014, Seite 68

Auslegung des Begriffs „Kontamination“

bauaktuell 2014/3

§ 914 ABGB

1. Die Auslegung ist am Empfängerhorizont zu messen; die aus der Erklärung abzuleitenden Rechtsfolgen sind nicht danach zu beurteilen, was der Erklärende sagen wollte oder was der Erklärungsempfänger darunter verstanden hat, sondern es kommt auf das Verständnis an, das ein redlicher Erklärungsempfänger von dieser gewinnen durfte und gewonnen hat.

2. Auf die konkreten Umstände, namentlich auf den Geschäftszweck und die Interessenlage, ist dabei Bedacht zu nehmen.

Die Klägerin kaufte vom Beklagten eine Liegenschaft, um darauf nach Abriss des Bestandsgebäudes eine Wohnanlage zu errichten. Mit der Vertragserrichtung wurde ein Rechtsanwalt seitens der Klägerin beauftragt. Gegenstand der Vertragsverhandlungen waren neben primär steuerrechtlichen Problemen auch die Kontaminierungsfreiheit der Liegenschaft sowie ein in der Liegenschaft vergrabener Öltank. Bei diesen Gesprächen wurde zumindest einmal über Kontaminierung/Kontamination im Zusammenhang mit einem auf der Liegenschaft vergrabenen Öltank gesprochen. Es kam aber vor den Aushubarbeiten der Klägerin zwischen den Vertragsparteien, deren Vertretern und dem Vertragsverfasser zu keiner inhaltlichen Erörterung ...

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