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Hinzurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und -trusts
Praxisfolgen des ATADUmsG und unionsrechtliche Unzulänglichkeiten
Die sich im Rahmen des ATADUmsG ergebenden Änderungen in der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG n.F.) wirken sich über die Zurechnungsbesteuerung (§ 15 AStG n.F.) mittelbar auch auf inländische Begünstige von Familienstiftungen und Trusts aus. Daneben wird § 15 AStG durch das ATADUmsG auch selbst punktuell angepasst. Insbesondere bei den inländischen Begünstigten von Familientrusts in Drittstaaten können die Änderungen in §§ 7 ff. AStG n.F. mit erhebS. 306lichen – meist nachteiligen – Folgen einhergehen. Da Trusts oftmals zur Vermögensverwaltung eingesetzt werden, ist u.a. die Neuregelung des § 13 AStG für sog. Kapitalanlagegesellschaften und der in diesem Zusammenhang grundsätzlich mögliche Motivtest zu beachten. Nachteilig wirkt sich aus, dass die Reform der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nicht genutzt wurde, um eine unionsrechtskonforme Ausgestaltung der Zurechnungsbesteuerung zu regeln.Anhand eines idealtypischen Praxisbeispiels stellt nachfolgender Beitrag die materiell-rechtlichen Konsequenzen der geänderten Gesetzeslage für inländische Begünstigte eines vermögensverwaltenden Drittstaaten-Trusts dar. Dabei wird die neue Rechtslage auch einer kritischen Prüfung ...