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IRZ 9, September 2015, Seite 331

Neue Definition der Umsatzerlöse nach HGB im Rahmen des BilRUG – eine neue Lücke zu IFRS?

Gerhard de la Paix und Hermann Plankensteiner

Mit Einführung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurde der Begriff „Umsatzerlöse” im deutschen Handelsrecht neu definiert und gegenüber der alten Regelung deutlich erweitert. § 277 Abs. 1 HGB n.F. stellt nicht mehr nur auf Erlöse aus der „gewöhnlichen Geschäftstätigkeit” und aus „typischen Erzeugnissen oder Dienstleistungen” ab, sondern erfasst auch Erträge, die nach der bisherigen Rechtslage den sonstigen betrieblichen Erträgen oder außerordentlichen Erträgen zuzuordnen waren.

Während der noch gültige IAS 18 (Revenue) ebenfalls von einem „Bruttozufluss wirtschaftlichen Nutzens aus der gewöhnlichen Tätigkeit” spricht, werden mit dem neuen Standard zu den Erlösen aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15Revenue from Contracts with Customers) die Umsatzerlöse in internationalen Abschlüssen neu definiert.

Nachfolgend stehen die Änderungen im deutschen Handelsrecht im Fokus, ergänzt durch einen punktuellen Vergleich mit den jeweiligen Regelungen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS).

1. Definition der Umsatzerlöse nach HGB

1.1. Bisherige Rechtslage (vor BilRUG)

Nach dem derzeit noch gültigen Gesetzestext des § 277 Abs. 1 HGB a.F. sind all diejenigen Erträge als ...

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