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Das neue Zahlungsverzugsgesetz und seine Auswirkungen auf die ÖNORM B 2110
Im vorliegenden Beitrag wird zunächst das Zahlungsverzugsgesetz (ZVG), BGBl I 2013/50, überblicksmäßig dargestellt, bevor dessen Auswirkungen auf Zahlungen im Bereich der Bauwerkverträge und die Änderungen der ÖNORM B 2110 näher beleuchtet werden.
1. Einführung
1.1. Allgemeines
Am hat der Nationalrat das ZVG beschlossen, welches am in Kraft getreten ist.
Das ZVG bringt nicht unwesentliche Änderungen für Zahlungen im Geschäftsverkehr sowie Konsequenzen im Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung mit sich. Auch die Vertragsparteien von Bauwerkverträgen sind somit direkt vom ZVG betroffen und das Österreichische Normungsinstitut hat bereits mit einer Adaption der Werkvertragsnorm ÖNORM B 2110 reagiert.
1.2. Die Gründe für das ZVG
Das ZVG wurde zur Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie 2011/7/EG sowie in (erweiterter) Umsetzung des EuGH-Urteils 01051 Telecom GmbHerlassen.
Die Zahlungsverzugsrichtlinie ersetzte die Richtlinie 2000/35/EG. Da die Zahlungsmoral von Unternehmen und insbesondere öffentlichen Auftraggebern trotz der ersten Zahlungsverzugsrichtlinie aus dem Jahr 2000 schlecht ist und dies geeignet ist, die Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu beeinträchtigen, sah der europä...