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iFamZ 6, Dezember 2022, Seite 291

Zu materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer Obsorgeentziehung

iFamZ 2022/216

§ 181 Abs 1 ABGB

Eine Entscheidung über die Entziehung der Obsorge bedeutet einen tiefgreifenden Einschnitt in die Eltern-Kind-Beziehung und erfordert eine sorgfältig erhobene Tatsachengrundlage, aus der sich aufgrund des anzulegenden strengen Maßstabs mit der nötigen Sicherheit eine konkrete und aktuelle Gefahrenlage für das Kindeswohl ableiten lässt. Da Obsorgeentscheidungen eine zukunftsbezogene Rechtsgestaltung zum Inhalt haben, können sie nur dann sachgerecht sein, wenn sie auf einer aktuellen, bis in die jüngste Gegenwart reichenden Tatsachengrundlage beruhen.

Am übernahm der KJHT wegen Kindeswohlgefährdung im Wege einer Maßnahme nach § 211 ABGB vorläufig die Pflege und Erziehung für die beiden Minderjährigen. Die Kinder wurden bei einer Pflegefamilie untergebracht. Mit Beschluss vom erklärte das Erstgericht die Maßnahme des KJHT für vorläufig zulässig.

Der KJHT beantragte am , den Eltern die Obsorge für die beiden Minderjährigen in den Teilbereichen Pflege und Erziehung sowie Vermögensverwaltung einschließlich der gesetzlichen Vertretung in diesen Bereichen zu entziehen. Die Eltern könnten die Bedürfnisse ihrer Kinder weder erkennen noch adäquat darauf reagieren. Der Vater ...

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