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Wettbewerb durch Akteneinsicht?
Im Rahmen des EU-induzierten Forschungsprojekts „Wettbewerb durch Rechtsmittel“ mit dem Zweck, Rechtsanwälte in operativ tätige Marketingagenten zu verwandeln (und so endlich einer projektnützlichen Verwendung zuzuführen), ist das Recht auf Akteneinsicht (in die gegnerischen Angebote) ein Meilenstein!
Der VwGH (, 2009/04/0187) hat eine weitere Lücke im vergaberechtlichen Rechtsschutz geschlossen: Wettbewerb lebt von Transparenz und Information. Nur wenn alle Marktteilnehmer die Marktposition (Angebot, Inhalt und Preis der Mitbewerber) kennen, ist eine Reaktion (zB Preiserhöhung) möglich. Eine Auktion, bei der die jeweils gebotenen Preise geheim gehalten werden, ist sinnlos; die Börse würde nicht ohne Veröffentlichung der Kurswerte des Vortages funktionieren. Vollständige Information über die aktuelle Preislage (vor Angebotslegung!) ist ein Fundament, ohne das es weder Wettbewerb noch Marktwirtschaft gibt. Ohne Information über den Preis des Wettbewerbers entsteht letztlich eine zufällige Preisbildung und der Wettbewerb wird durch eine staatliche Auftragslotterie mit Prämierung dessen, der tagesaktuell den niedrigsten Preis erwürfelt hat, ersetzt. Die Praxis behilft sich hier gelegen...