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„Wichtigste Prämisse für die Erstellung eines Gutachtens ist dessen Nachvollziehbarkeit“
Vis. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Matthias Rant, Präsident des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen, im Gespräch über die viel zitierte „Allmacht“ der Sachverständigen in Gerichtsprozessen, deren Auswahl und Honorierung, Möglichkeiten der Qualitätskontrolle von Gutachten sowie über den immer wieder geäußerten Vorwurf, Baugutachten seien für Juristen schlichtweg „unverständlich“.
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Matthias Rant, gebürtiger Wiener des Jahrgangs 1944, ist Wirtschaftsingenieur im Bauwesen und Zivilingenieur mit derzeit ruhender Befugnis, Leiter eines Ingenieurbüros und seit 2003 auch Visiting Professor an der Donau-Universität Krems. Vorwiegend beschäftigt ist Rant in den Bereichen Projektmanagement, Controlling sowie Immobilienentwicklung und -bewertung auf nationaler und internationaler Ebene. Hier kann er auf zahlreiche Publikationen und Vorträge verweisen. Seit 1973 ist Dipl.-Ing. Dr. Matthias Rant auch als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger tätig. Im Jahr 1993 wurde er Präsident des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen, eine Funktion, welche er bis heute bekleidet. Von 1992 bis 2008 war er zudem Vorsitzender des Landesverbandes Wien, Niederösterreich und Burgenla... |