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ÖBA 12, Dezember 2024, Seite 871

Auswirkungen eines Kreditnehmerwechsels auf akzessorische Sicherheiten

Sabine Ranftl

In der Regel wird für einen Kredit eine Sicherheit bestellt, um den Kreditgeber vor Zahlungsausfall zu schützen; häufig in Form einer Hypothek oder einer Bürgschaft. Dieser Beitrag widmet sich der Frage, wie sich Änderungen auf Kreditnehmerseite - insbesondere ein Parteienwechsel - auf die akzessorischen Sicherungsrechte Bürgschaft und (Dritt)Pfand auswirken. Es werden sowohl Fälle der Einzel- als auch Gesamtrechtsnachfolge behandelt.

https://doi.org/10.47782/oeba202412087101

Usually, a securing is provided for a loan; often in the form of a mortgage or a guarantee. This article is dedicated to the question of how changes in the borrower, in particular an exchange, affect the accessory security rights of surety and (third-party) pledge. Both cases of individual and universal succession are dealt with.

S. 871Auswirkungen eines Kreditnehmerwechsels auf akzessorische Sicherheiten

Stichwörter: § 1407 ABGB, Kreditnehmerwechsel, Schuldeintritt, Vertragsübernahme, Akzessorietät, akzessorische Sicherheiten, Bürgschaft, Pfandrecht, Hypothek, Einzelrechtsnachfolge, Gesamtrechtsnachfolge, außerordentliche Kündigung, Sicherung zukünftiger Kredite.

JEL-Classification: K 1.

1. Auswirkungen eines vertraglich vereinbart...

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