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Zur Fälligkeit von Teilzahlungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Die Fälligkeit von vereinbarten Teilzahlungen wirft nach wie vor zahlreiche Probleme auf. Der OGH hat jüngst in einer Entscheidung betreffend die Fälligkeit von Vorauszahlungen bei vorzeitigem Rücktritt vom Werkvertrag aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Auftragnehmers lagen, einige Klarstellungen getroffen. Der folgende Beitrag setzt sich anhand dieser aktuellen Entscheidung mit der Fälligkeit von Teilzahlungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung auseinander und stellt bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigende Risiken dar.
1. Der wesentliche Sachverhalt der Entscheidung 4 Ob 105/12p
Die Parteien vereinbarten im Werkvertrag folgenden Zahlungsplan:
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Summe | Leistungen | Spätestens zum |
€ 100.000,– | Baustelleneinrichtung | |
€ 100.000,– | Gründung 50 % fertig | |
€ 500.000,– | Gründung 100 % fertig | |
€ 100.000,– | Decke über UG fertig | |
€ 100.000,– | Decke über EG fertig | |
€ 50.000,– | Rohbau fertig | |
€ 100.000,– | Mauerwerk, Putz fertig | |
€ 150.000,– | Gesamtabnahme |
Als Vertragsgrundlage wurde die ÖNORM B 2110 in der Fassung vom vereinbart. Am trat die beklagte Generalunternehmerin (im Folgenden: Auftraggeberin), vor Fertigstellung des Werkes, vom Werkvertrag mit ihrer Subunternehmerin (im Folgenden: Auftragnehmerin) gemäß Punkt ...