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bau aktuell 6, November 2012, Seite 203

Zur Fälligkeit von Teilzahlungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Johannes Edthaler

Die Fälligkeit von vereinbarten Teilzahlungen wirft nach wie vor zahlreiche Probleme auf. Der OGH hat jüngst in einer Entscheidung betreffend die Fälligkeit von Vorauszahlungen bei vorzeitigem Rücktritt vom Werkvertrag aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Auftragnehmers lagen, einige Klarstellungen getroffen. Der folgende Beitrag setzt sich anhand dieser aktuellen Entscheidung mit der Fälligkeit von Teilzahlungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung auseinander und stellt bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigende Risiken dar.

1. Der wesentliche Sachverhalt der Entscheidung 4 Ob 105/12p

Die Parteien vereinbarten im Werkvertrag folgenden Zahlungsplan:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Summe
Leistungen
Spätestens zum
€ 100.000,–
Baustelleneinrichtung
€ 100.000,–
Gründung 50 % fertig
€ 500.000,–
Gründung 100 % fertig
€ 100.000,–
Decke über UG fertig
€ 100.000,–
Decke über EG fertig
€ 50.000,–
Rohbau fertig
€ 100.000,–
Mauerwerk, Putz fertig
€ 150.000,–
Gesamtabnahme

Als Vertragsgrundlage wurde die ÖNORM B 2110 in der Fassung vom vereinbart. Am trat die beklagte Generalunternehmerin (im Folgenden: Auftraggeberin), vor Fertigstellung des Werkes, vom Werkvertrag mit ihrer Subunternehmerin (im Folgenden: Auftragnehmerin) gemäß Punkt ...

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