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SWK 35, 10. Dezember 2024, Seite 1411

Schenkung von notwendigem Betriebsvermögen durch einen Musiker

Entscheidung: (Zurückweisung der Parteirevision); Erkenntnis zum selben Fall .

Normen: §§ 4, 6 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein bekannter Komponist übertrug zu Lebzeiten - mit zwei „Vereinbarungen“ (aus den Jahren 1962 und 1980) - sämtliche seiner „Unterlagen, Noten, Skizzen, Kompositionen, Dokumentationen, Korrespondenzen, Verträge, Notizen etc“ an seine Ehefrau. Betroffen waren alle vorhandenen und zukünftig noch entstehenden Dokumente. Im Jahr 2009 veräußerte die Ehefrau einen Teil der Dokumentensammlung an ein Bundesland. Das Finanzamt wollte die Veräußerung dem Komponisten zurechnen, der VwGH (siehe oben) teilte nicht diese Sichtweise. Im Jahr 2014 veräußerte die Ehefrau eine zweite „Tranche“ von in den Jahren 2014 und 2015 neu geschaffenen Dokumenten. Das Finanzamt erhielt durch Ermittlungen beim Bundesland im Jahr 2019 Kenntnis davon, nahm die Verfahren 2014 und 2015 wieder auf und erfasste die Entnahme der Dokumente aus dem Betrieb des Komponisten.

Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, die betreffenden Dokumente hätten sich bis zur Fertigstellung im wirtschaftlichen Eigentum des Komponisten befunden....

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