Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ertragsteuer-Update Dezember 2024: Aktuelle BFG-Rechtsprechung auf einen Blick
„Was gibt es Neues?“ - Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die ertragsteuerliche BFG-Rechtsprechung für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.
1. Betriebsveranstaltungen im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers als nicht steuerbarer Arbeitslohn
Entscheidung: ; Revision zugelassen.
Normen: § 3 Abs 1 Z 14 EStG, §§ 25 f EStG.
Bei Vorteilen, die der Arbeitgeber im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse gewährt, handelt es sich nicht um Einnahmen des Arbeitnehmers. Bei (konzernzusammenhaltfördernden) üblichen Betriebsveranstaltungen, wie Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflügen, überwiegt das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Ausgestaltung der Veranstaltung deutlich gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer zieht folglich einen geringeren geldwerten Vorteil aus diesen Veranstaltungen als die dafür vom Arbeitgeber getätigten Aufwendungen.
Verfahren: Strittig war die lohnsteuerliche Behandlung von Teilnahmen an Betriebsveranstaltungen bei Überschreitung des Freibetrags nach § 3 Abs 1 Z 14 EStG von 365 Euro je Arbeitnehmer. Die im Bereich der Immobilienverwaltung und Immobilienverwertung tätige Beschwerdeführerin füh...