Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein Mitverschulden des Auftraggebers bei vereinbarter Überprüfung der Planunterlagen durch den Auftragnehmer?
Eine merkwürdige Entscheidung
In der Entscheidung vom , 4 Ob 137/11t, hat sich der OGH mit der Frage des Mitverschuldens des Auftraggebers bei vertraglich vereinbarter Überprüfung der Planunterlagen durch den Auftragnehmer beschäftigt. Er entschied kurzerhand, dass in diesen Fällen dem Auftraggeber ein Mitverschulden nicht anzulasten ist. Dieses überraschende Ergebnis soll in dieser Entscheidungsbesprechung näher untersucht werden.
1. Sachverhalt
Die Erstbeklagte hatte die Klägerin mit der Lieferung und Montage der Heizungs-, Kühlungs- und Lüftungsanlage in ihrem neuen Betriebsgebäude beauftragt. Der Nebenintervenient ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen jenes Ingenieurbüros, das die Pläne für die Anlage erstellt hatte. Die Parteien streiten über das Begehren der Klägerin auf Zahlung eines restlichen Werklohns, weil die Anlage wegen zu geringer Dimensionierung der Luftkanäle nicht geeignet ist, bei hohen Außentemperaturen (32 Grad) die erforderliche Kühlung auf nach „Behaglichkeitskriterien“ angemessene 26 Grad zu gewährleisten. Obwohl die Klägerin die zu geringe Dimensionierung hätte erkennen können, wies sie die Erstbeklagte nicht darauf hin.
Die für den Rechtsstreit maßgebende Bestimmung lautet wie ...