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iFamZ 6, Dezember 2024, Seite 309

Vorabentscheidungsersuchen zur Qualifikation des Pflegevermächtnisses

iFamZ 2024/234

Art 4 EuErbVO; § 677 ABGB

Der OGH legt dem EuGH gem Art 267 AEUV die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob Art 4 EuErbVO dahin auszulegen ist, dass eine „Erbsache“ vorliegt, wenn ein Anspruch auf Pflegevermächtnis nach § 677 ABGB geltend gemacht wird.

Der Kläger, ehemaliger Lebensgefährte der 2021 verstorbenen Erblasserin, die bis zu ihrem Tod ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hatte, erbrachte in den letzten drei Jahren vor dem Tod der Erblasserin Pflegeleistungen. Die Verlassenschaft nach der Erblasserin wurde den Beklagten mit Beschluss des BG Zell am See rechtskräftig eingeantwortet. Der Kläger begehrt von den Beklagten 57.200 € aus § 677 ABGB. Strittig ist, ob die österreichischen Gerichte international zuständig sind. (...)

[10] 5.1. Die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts müssen in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten, die unter Berücksichtigung nicht nur ihres Wortlauts, sondern auch des Kontextes der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss ( Mahnkopf, C-558/16, Rn 32). Die VO soll eine einheitliche Behandlung des Nachlasses fördern, um zu einer effizienten Be...

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