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Sind wir alle Architekten?
Eine umfassend gesehene Zusammenrechnungspflicht von (auch Fach-)Planerleistungen führt dazu, dass weit mehr Architekten- respektive Planeraufträge als bisher europaweit auszuschreiben sein werden.
Bisweilen besteht der österreichische Weg darin, auch missliebige EU-Richtlinien in „reduzierender Auslegung“ auf ein „tolerables“ Ausmaß zu minimieren. So pflegte man, im Besonderen Planeraufträge so zu zerstückeln (nämlich unter € 200.000,–), dass die EU-weite Ausschreibung unterbleiben konnte. Wie oft in „Nischenfällen“ zeigt sich, dass der Bannstrahl der judikativen Erleuchtung den jeweiligen Winkelzug oft bloß nur noch nicht erreicht hat. Der EuGH (, Rs C-574/10, Kommission/Deutschland) hatte über die Vergabe der Dienstleistungsaufträge zur Sanierung einer Halle in Niedernhausen zu entscheiden. Bei € 1,9 Mio Gesamtkosten wurden Planung und Bauaufsicht um angemessene € 273.000,– in drei Bauphasen nach der HOAI an ein und dasselbe Architekturbüro vergeben.
Natürlich ohne EU-weite Ausschreibung, weil man pro Bauphase und ohne Fachplaner just unter € 200.000,– lag. Der EuGH erinnerte an die im Urteil vom , Rs C-16/98, Kommission/Frankreich, entwickelte funktionale Betrachtungsweise, an fu...