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Fehlen einer Wohnsitzmeldung am Lebensmittelpunkt in Ungarn
iFamZ 2024/216
Lebt die Mutter mit ihrem Kind und ihrem Ehemann dauerhaft an einem Ort in Ungarn, an dem sie allerdings nicht mit Wohnsitz, sondern nur mit Aufenthaltsort gemeldet ist, erfüllt sie nicht die Anspruchsvoraussetzung der hauptwohnsitzlichen Meldung am Ort der gemeinsamen Lebensführung (ebenso 10 ObS 77/24g, iFamZ 2024/176, 229).