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Hohe Anforderungen an die Tatsachengrundlage bei gerichtlicher Ersetzung der Zustimmung eines leiblichen Elternteils zur Adoption des Kindes
iFamZ 2024/210
§§ 5, 26 Abs 1 IPRG; § 195 Abs 3 ABGB
Der bloße Wunsch des leiblichen Elternteils nach Kontakten und Bindung zu seinem Kind ist zwar kein absolut gerechtfertigter Weigerungsgrund, die Adoption muss aber für das Kind geradezu notwendig sein; die Interessen des Kindes an der Adoption müssen eindeutig dominieren. Im Zweifel ist die Verweigerung der Zustimmung des Elternteils als gerechtfertigt anzusehen.
Der bald 13 Jahre alte Zweitantragsteller stammt aus einer außerehelichen Beziehung der damals in der Schweiz lebenden Mutter mit dem ebenfalls in der Schweiz lebenden leiblichen Vater.
Die Mutter und der Erstantragsteller sind seit März 2014 Lebensgefährten und leben seit 2019 in Österreich im gemeinsamen Familienverband mit dem Zweitantragsteller sowie inzwischen zwei, 2014 und 2017 geborenen, gemeinsamen Töchtern; sie wohnen seit 2020 im Sprengel des Erstgerichts. Der Zweitantragsteller steht (und stand immer) unter der alleinigen Obsorge der Mutter (vgl schon 6 Ob 1/21x).
Beide Antragsteller und der leibliche Vater sind Schweizer Staatsbürger, die Mutter ist tschechische Staatsbürgerin.
Der leibliche Vater war gegen die Mutter wiederholt gewalttätig und wurde dafür in der Schwe...