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iFamZ 6, Dezember 2024, Seite 274

Obsorgeregelung bei Kommunikationsproblemen mit günstiger Zukunftsprognose

iFamZ 2024/204

Susanne Beck

§ 180 Abs 2 ABGB

Eine sinnvolle Ausübung der Obsorge beider Eltern setzt ein gewisses Maß an Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit beider Eltern voraus. Dabei sind Schwierigkeiten im Umgang miteinander und gewisse Probleme in der Kommunikation für einen Obsorgestreit mehr oder weniger typisch.

Die Lebensgemeinschaft der Eltern wurde nach rund 20 Jahren im Mai 2022 aufgelöst. Der Vater stellte den Antrag, ihm die alleinige Obsorge für das Kind zu übertragen. Die Mutter sprach sich gegen diesen Antrag aus.

Das Erstgericht betraute beide Eltern mit der Obsorge und legte den hauptsächlichen Aufenthalt des Kindes bei der Mutter fest. Zudem regelte es die laufenden Besuchskontakte und die Ferienkontakte des Vaters zum Kind. Derzeit sei die Gesprächsbasis der Eltern schwierig, weil diese im Hinblick auf das gerichtliche Verfahren damit beschäftigt seien, sich selbst in ein gutes Licht zu rücken. Die Zukunftsprognose betreffend die Gesprächsbasis der Eltern sei jedoch positiv, weil die Eltern nach Abschluss des Verfahrens aller Voraussicht nach wieder in der Lage sein werden, im Sinn des Kindes zu kooperieren.

S. 275Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Mutter teilweise Folge und änd...

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