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iFamZ 6, Dezember 2024, Seite 274

Taugliche Exekutionsführung

iFamZ 2024/203

§ 3 Z 2 UVG

Um die Voraussetzung der „tauglichen“ Exekutionsführung nach § 3 Z 2 UVG zu erfüllen, ist einem Verbesserungsauftrag des Exekutionsgerichts, der sich auf den vom Vorschussantrag umfassten Unterhaltsbeitrag bezieht, spätestens bis zum Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz über den Vorschussantrag so weit nachzukommen, dass die Exekution antragsgemäß bewilligt werden kann.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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