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Vorschussanspruch eines subsidiär schutzberechtigten Kindes (Somalia)
iFamZ 2024/202
§ 2 Abs 1 UVG; §§ 9 Abs 3, 53 Abs 1 IPRG; § 8 AsylG 2005; Art 12 Z 1 GFK
Auch die Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung nach § 8 Abs 4 AsylG entfaltet eine gewisse Indizwirkung für das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen des subsidiären Schutzes und damit des Abbruchs der Beziehungen zum Heimatstaat aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen iSd § 9 Abs 3 IPRG.