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Überdurchschnittliche Betreuungsleistungen des geldunterhaltspflichtigen Elternteils
iFamZ 2024/198
Im Fall überdurchschnittlicher Betreuungsleistungen des geldunterhaltspflichtigen Elternteils, die zu einer Reduktion seiner Geldunterhaltspflicht führen, werden die Kontakttage des Geldunterhaltsschuldners nicht exakt berechnet, sondern in einer wertenden Gesamtbetrachtung der Betreuungsleistungen ermittelt.
1. Der OGH hat für die Berücksichtigung der Betreuungsleistungen des Geldunterhaltsschuldners bei der Unterhaltsbemessung die folgenden allgemeinen Leitlinien entwickelt:
1.1. Betreut der geldunterhaltspflichtige Elternteil das Kind im Rahmen des üblichen Kontaktrechts in seinem Haushalt, hat das keine Auswirkungen auf seine Unterhaltspflicht. Üblich ist eine Mitbetreuung von zwei Tagen in zwei Wochen und vier Wochen in den Ferien (4 Ob 206/15w, EF-Z 2016/72, 151 [Gitschthaler] = iFamZ 2016/47, 81 [Neuhauser]; 4 Ob 22/18s; 4 Ob 45/19z, iFamZ 2019/139, 225). Eine diese übliche Dauer überschreitende Betreuung durch den geldunterhaltspflichtigen Elternteil kann zu einer Reduktion der Geldunterhaltspflicht führen (RIS-Justiz RS0047452). Bei nahezu gleichwertigen Betreuungs- und sonstigen Naturalleistungen sowie annähernd gleichem Einkommen der Eltern kan...