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Keine Anspannung der Ehegattin des Unterhaltspflichtigen auf eine Erwerbstätigkeit
iFamZ 2024/197
Vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Vaters sind bis zu drei Prozentpunkte vom jeweiligen Prozentsatz abzuziehen, wenn der Vater für seine Ehegattin sorgepflichtig ist. Eine Anspannung der haushaltsführenden und damit gegenüber dem verdienenden Ehegatten unterhaltsberechtigten Ehegatten auf eine Erwerbstätigkeit kommt nicht in Betracht.