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iFamZ 6, Dezember 2024, Seite 273

Keine Anspannung der Ehegattin des Unterhaltspflichtigen auf eine Erwerbstätigkeit

iFamZ 2024/197

§§ 94 Abs 2, 231 ABGB

Vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Vaters sind bis zu drei Prozentpunkte vom jeweiligen Prozentsatz abzuziehen, wenn der Vater für seine Ehegattin sorgepflichtig ist. Eine Anspannung der haushaltsführenden und damit gegenüber dem verdienenden Ehegatten unterhaltsberechtigten Ehegatten auf eine Erwerbstätigkeit kommt nicht in Betracht.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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