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Darlegungslast für Abzüge von der Unterhaltsbemessungsgrundlage
iFamZ 2024/194
Solange der Unterhaltsschuldner nicht darlegt, warum der im Lohnzettel als „sonstige steuerfreie Bezüge“ ausgewiesene Betrag nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage fällt, ist dieser Betrag als unterhaltsrelevantes Einkommen zu werten und in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen.