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Invaliditätsentschädigung Teil der Unterhaltsbemessungsgrundlage
iFamZ 2024/193
Da eine Invaliditätsentschädigung aus einer privaten Unfallversicherung dem pauschalen Ausgleich eines typischen Einkommensausfalls dient, ist sie als Einkommen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen. Die von den Vorinstanzen vorgenommene Aufteilung der Invaliditätsentschädigung auf die statistische Restlebensdauer wird im Rechtsmittelverfahren nicht mehr aufgegriffen.