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iFamZ 6, Dezember 2024, Seite 273

Invaliditätsentschädigung Teil der Unterhaltsbemessungsgrundlage

iFamZ 2024/193

§ 231 ABGB

Da eine Invaliditätsentschädigung aus einer privaten Unfallversicherung dem pauschalen Ausgleich eines typischen Einkommensausfalls dient, ist sie als Einkommen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen. Die von den Vorinstanzen vorgenommene Aufteilung der Invaliditätsentschädigung auf die statistische Restlebensdauer wird im Rechtsmittelverfahren nicht mehr aufgegriffen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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