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iFamZ 6, Dezember 2024, Seite 272

Behandlung trotz gegenteiliger Patientenverfügung: Bluttransfusion an Zeugin Jehovas verletzte Selbstbestimmungsrecht

iFamZ 2024/192

Art 8, 9 EMRK

EGMR (GK) , Pindo Mulla gg Spanien, Bsw 15541/20

Die Verabreichung von Blutkonserven an eine Zeugin Jehovas trotz gegenteiliger Patientenverfügung und die gerichtliche Genehmigung zur Durchführung der Behandlung nach einem mangelhaften Verfahren, weil wesentliche Informationen fehlten, verletzte die Patientin in ihrer Autonomie und in der Ausübung ihrer Religion. Es wurde somit Art 8 EMRK (angewendet und ausgelegt im Licht des Art 9 EMRK) verletzt.

Die Frau aus Ecuador lebt in Spanien und ist Mitglied der religiösen Gemeinschaft der Zeugen Jehovas. Kernbestandteil ihres Glaubens ist die kategorische Ablehnung jeglicher Bluttransfusionen. Diese Haltung schrieb sie, nachdem ihr im Sommer 2017 nach einigen Tests eine Operation empfohlen wurde, in einer letztwilligen Verfügung gegen eine Lebensverlängerung sowie in einer Vorsorgevollmacht nieder. Die letztwillige Verfügung trug sie bei sich, während die Vorsorgevollmacht in einer zentralen Behörde gespeichert und für das sie behandelnde Krankenhaus elektronisch einsehbar war.

Die Frau wurde im darauffolgenden Sommer 2018 mit starken inneren Blutungen ins Krankenhaus eingeliefert, lehnte an diesem Tag weiterhin eine Bluttransfusion ab und unterschrieb gemeins...

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