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Koczy/Winklbauer

Bautechnische Betreuung von Bauprozessen

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-5128-6

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Dokumentvorschau
Bautechnische Betreuung von Bauprozessen (1. Auflage)

S. 1658. Gutachten

8.1. Definition

Ein (Bau-)Gutachten ist die einfache und nachvollziehbare Darstellung und Erklärung von bautechnischen Belangen und/oder Problembereichen anhand von Beschreibungen, Berechnungen, Fotos, Plänen oder Skizzen und zwar so, dass auch ein Laie den gedanklichen Ableitungen folgen kann.

Das bedeutet im Wesentlichen, dass der Sachverständige seine Fachsprache leicht verständlich erklären und sein Gutachten nachvollziehbar aufbauen muss. Das Gericht prüft das Gutachten auf Vollständigkeit hinsichtlich der Frage, ob Befund und Gutachten im engeren Sinne enthalten sind; fachtechnisch richtet sich das Gericht idR nach dem Gutachten, solange dieses schlüssig erscheint. Weitere zusätzliche Gutachten oder Erweiterungen des Auftragsumfangs werden vom Gericht nur dann angefordert, wenn das vorliegende Gutachten nicht ausreichend schlüssig, fehlerhaft oder unvollständig ist.

In einem Leserbrief der Fachzeitschrift „Der Bausachverständige 4/2005“ wird kritisiert und darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht

Verordnungen, Richtlinien, Normen und anderes als Ersatz für eigenes Denken in einem Gutachten zu zitieren mit dem Hinweis auf die Fundstelle. Eigenes Denken muss aus eine...

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