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bau aktuell 4, Juli 2012, Seite 124

Preisfortschreibung und angemessener PreisZugleich ein Blick auf Tendenzen in Deutschland

Helmuth Duve

Der vorliegende Artikel behandelt aus rechtlicher und bauwirtschaftlicher Sicht Fragen der Preisfortschreibung bei Mehrkostenforderungen. Die Höhe von Mehrkostenforderungen wird in aller Regel im Wege der Fortschreibung der Vertragspreise ermittelt. Wie dies geschieht, ist einer Methodenvielfalt unterworfen. In Deutschland gibt es aktuelle rechtliche Entwicklungen, diese Methoden zu verwerfen und statt einer Preisfortschreibung das angemessene Entgelt als Vergütung der Mehrkostenforderung anzusetzen. Die stetige Frage der Bauwirtschaft, was das angemessene Entgelt einer Bauleistung sei, stellt sich auch in diesem Zusammenhang aber immer noch oder immer wieder. Das Problem entspricht im Schwierigkeitsgrad der Aufgabe, einen Pudding an die Wand zu nageln. Ein Beitrag – aber keine Lösung.

1. Einleitung und aktuelle Diskussion

1.1. Die Lage in Deutschland

Die sogenannte Preisfortschreibung bei Änderungen des ursprünglichen Leistungsumfangs findet seit langer Zeit Anwendung durch die Vereinbarung der ÖNORM B 2110 und aktuell die Anwendung der Punkte 7.1 und 7.4.2 der ÖNORM B 2110. Anlass zu einer in Deutschland aufgeflammten Diskussion über die Preisfortschreibung sind die Urteile der Geri...

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