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ASoK 12, Dezember 2024, Seite 450

Beweislastverteilung und kollektive Rechtsgestaltung

Besprechung von

Christoph Kietaibl

Der OGH hat sich in der Entscheidung vom , 9 ObA 57/24h, zur Frage geäußert, wen im Streitfall die Beweislast trifft, wenn sich eine Vertragsseite auf einen Kollektivvertrag mit abweichenden Kündigungsbestimmungen im Sinne des § 1159 ABGB beruft und die andere Seite die Nichtigkeit der kollektivvertraglichen Kündigungsbestimmung wegen Nichtvorliegens einer Saisonbranche behauptet.

1. Hintergrund

Die verunglückte Regelung zum Sonderkündigungsregime in § 1159 Abs 2 und 4 ABGB hat eine bewegte Geschichte hinter sich und bereits mehrfach die Höchstgerichte beschäftigt. Hintergrund der Regelung ist das Arbeiter-Angleichungspaket, das Kündigungsfristen und Kündigungstermine der Arbeiter an jene der Angestellten mit Wirkung ab angeglichen hat. Die entsprechenden Regelungen finden sich im neu gefassten § 1159 ABGB und wirken einseitig zwingend zugunsten der Arbeitnehmer. Allerdings erlaubt § 1159 Abs 2 und 4 ABGB dem Kollektivvertrag in Branchen, in denen Saisonbetriebe im Sinne des § 53 Abs 6 ArbVG überwiegen, die Festlegung abweichender Kündigungsfristen und -termine. Die Kollektivvertragsdispositivität soll dem Umstand Rechnung tragen, dass in Saisonbranchen eine längerfristige Personalplanung typischerweise nicht möglich ist und kurzfristige Anpassungen erforderlich si...

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