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PV-Info 12, Dezember 2024, Seite 23

BFG zum relevanten Ansässigkeitsstaat bei Ansässigkeitsverlagerung

Alexandra Platzer

Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, kommt es entscheidend darauf an, in welchem Staat die Arbeit, für die die Einkünfte bezogen werden, physisch ausgeübt wird und in welchem Staat der Arbeitnehmer ansässig ist. Wie ist aber vorzugehen, wenn der Arbeitnehmer in dem Zeitraum, in dem die Vergütungen erarbeitet wurden, in einem anderen Staat ansässig war als bei Zufluss der Einkünfte? Kommt es auf die Ansässigkeit in dem Zeitraum an, in dem die Einkünfte erarbeitet wurden (Kausalitätsprinzip)? Oder auf die Ansässigkeit im Zeitpunkt des Zuflusses der Einkünfte (Zuflussprinzip)?

Besonders relevant ist diese Frage, wenn das DBA, wie im entschiedenen Fall das DBA USA, die Anrechnungsmethode zur Entlastung von der Doppelbesteuerung vorsieht. Das Judikat , bestätigt die schon bisher vom BMF für Abkommen mit Anrechnungsmethode vertretene Ansicht, dass es auf die Ansässigkeit in dem Zeitraum ankommt, in dem die Einkünfte erarbeitet wurden. Ist der Zuzug nach Österreich erst danach erfolgt, muss Österreich die Einkünfte von der Besteuerung freistellen, auch wenn der Methodenartikel des DBA die Anrechnungsmethod...

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