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PV-Info 12, Dezember 2024, Seite 10

Arbeitszeitflexibilisierung mittels gleitender Arbeitszeit - Praxisfehler und deren Rechtsfolgen - Teil 3

Wolfram Hitz

In den ersten beiden Teilen dieser Beitragsserie wurden die gesetzlichen Mindestanforderungen an Form bzw Inhalte einer Gleitzeitvereinbarung beschrieben sowie dargestellt, welche Gestaltungsspielräume bezüglich der Elemente wie Gleitzeitperiode, Gleitzeitrahmen oder Kernzeit bestehen.

Im dritten und letzten Teil wird dargestellt, wann bei der Gleitzeit zuschlagspflichtige Mehr- und Überstunden anfallen können und unter welchen Bedingungen eine Ausdehnung der täglichen Normalarbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden möglich ist. Schlussendlich wird erörtert, welche Sanktionen denkbar sind, wenn Arbeitnehmer sich nicht an die vereinbarten Rahmenbedingungen halten.

Beweggründe für die Vereinbarung einer Gleitzeit

Für Arbeitnehmer stellen die möglichst flexible Gestaltung der Arbeitszeit und die relative freie Konsumation von Zeitguthaben die größten Vorteile der Gleitzeit dar. Auch für Arbeitgeber kann dies ein wichtiges Element sein, um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Aus finanzieller Sicht sind für Arbeitgeber aber vor allem die Möglichkeiten interessant, die Grenzen der täglichen bzw wöchentlichen Normalarbeitszeit auszudehnen und den Abbau von Mehrleistungen über ein...

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