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Editorial
Diese Ausgabe von bau aktuell hat den Schwerpunkt „Baukalkulation“. Anstatt der üblichen Vorstellung der Beiträge im Editorial, erlaubt sich der Verfasser einige sehr persönliche Anmerkungen über die Problematik von Bauprozessen, die behinderungsbedingte Nachtragsforderungen zum Gegenstand haben.
Das Problem stellt sich wie folgt dar: Die Auftragnehmerseite bedient sich zur Darstellung ihrer behinderungsbedingten Mehrkostenforderungen zunehmend eines bauwirtschaftlichen Sachverständigen. Dieser erstattet ein umfangreiches Gutachten und ermittelt die aus seiner Sicht durch die Behinderung entstandenen Mehrkosten. Das Gericht bestellt daraufhin ebenfalls einen Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Baubetriebswirtschaft und lässt die vom Privatgutachter ermittelte Höhe überprüfen. In vielen Fällen kommt der Gerichtsgutachter zu einem anderen Betrag als der Privatgutachter.
Beide Gutachten haben zumeist die Besonderheit, dass sie für die am Prozess beteiligten Juristen (Rechtsanwälte und Richter) in keinster Weise mehr nachvollziehbar sind. Die juristische Auseinandersetzung reduziert sich auf der anwaltlichen Ebene allein auf die Darstellung von werkvertraglichen Allgemeingrundsätzen,...