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Auftragskauf verboten?
Wirtschaftslage und VwGH-Judikatur lassen fragen, ob Grenzkostenkalkulationen oder gar Unterpreise, um in einen Markt einzudringen (Auftragskauf), verboten sind.
Mittels Gutachtens ist zu prüfen, ob „ein seriöser Unternehmer die angebotenen Leistungen in den fraglichen Positionen tatsächlich zu den angebotenen Preisen erbringen kann.“ Das impliziert klar eine Nachweispflicht für die Vollkostendeckung. Schöpfer (Blumau 2012) hat Recht, wenn er sagt: Bei einer durchlöcherten Preisprüfung wären objektiv nicht kostendeckende Preise zulässig und die ganze Preisprüfung erübrigt sich. Ähnlich auch : „Das BVergG 2006 konkretisiert nämlich nicht, was unter einem angemessenen Preis zu verstehen ist. In einer freien Marktwirtschaft bildet sich der Preis im Wettbewerb, exakte Werte sind nicht festlegbar. Vielmehr ist dessen betriebswirtschaftliche Erklär- und Nachvollziehbarkeit aus sachverständiger Sicht zu ermitteln.“ Der Marktpreis ist also (ex ante) unberechenbar, (gutachtlich) berechenbar sind immer nur (Voll-)Kosten!
Im konkreten Fall ging es um Minutenpreise für Callcenter-Leistungen. Ein Unterpreis wurde mit „Produktivitätssteigerung der Mitarbeiter“(als ob ...