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Die neue Immobilienbesteuerung ab 1. 4. 2012
Das endgültige Ende von steuerfreien Wertzuwächsen im Immobilienbereich
Die systematisch umfangreichsten Änderungen infolge des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 (1. StabG 2012), BGBl I 2012/22, sind im Immobilienbereich vorgesehen. Durch die Abschaffung der Spekulationsfrist sind in Hinkunft im Privatbereich grundsätzlich sämtliche Immobilienveräußerungen steuerpflichtig, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die den Gewinn nach § 4 Abs 1 oder § 4 Abs 3 EStG ermitteln, ist in Hinkunft auch der Wertzuwachs von Grund und Boden im Veräußerungsfall steuerpflichtig. Die Neuregelungen gelten nicht (nur) pro futuro, sondern unbeschränkt rückwirkend!
1. Steuerliche Rahmenbedingungen der Immobilienbesteuerung
Unverändert bleiben gegenüber der bisherigen Rechtslage:
Der Steuergegenstand, nämlich Grundstücke und andere Rechte, die den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen.
Maßgeblich für das zeitliche Entstehen der Steuerpflicht ist weiterhin das Verpflichtungsgeschäft.
Die Einkünfte sind systematisch zu dem Zeitpunkt zu erfassen, wenn sie realisiert werden, also im Regelfall mit der Veräußerung der Immobilie.
Unentgeltliche Übertragungen (Schenkungen) begründen keine Steuerpflicht; Anschaffungs- bzw Herstellungskosten bzw Anschaffungsz...