zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 12, Dezember 2024, Seite 673

Ort der Geschäftsleitung

Oppermann (PIStB 2024, 315 ff) berichtet über Betriebsprüfungsfälle zum Ort der Geschäftsleitung sowie zu Betriebsstätten aus Sicht der Finanzverwaltung sowie der Beratung. In einem Fall bespricht er, ob der in Deutschland ansässige M, bei dem die Betriebsprüfung auf dessen Geschäftsführertätigkeit für eine Lux Sarl aufmerksam wird und daher das Welteinkommen der Lux Sarl im Rahmen der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht aufgrund der Geschäftsleitung in Deutschland versteuern möchte, versehentlich eine unbeschränkte Steuerpflicht der Lux Sarl auslösen kann. Dabei komme es nach der ständigen BFH-Rechtsprechung auf die laufende Geschäftsführung der für das Unternehmen relevanten Tagesgeschäfte (Day-to-Day-Business) an. Nach Oppermann werde die Finanzverwaltung ohne einen zusätzlichen ausländischen Geschäftsführer regelmäßig gewinnen; anderes gelte aber grundsätzlich bei einem zusätzlichen ausländischen Geschäftsführer, trotz gleichwertiger Geschäftsführeraufgaben, wenn diesem ein Letztentscheidungsrecht im Rahmen einer Geschäftsordnung eingeräumt werde.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
Daten werden geladen...