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bau aktuell 2, Februar 2012, Seite 76

Aus für Bau-ARGEN?

Rainer Kurbos

Das von den Bundesministern Mitterlehner und Karl vorgestellte neue Gesetzespaket für mehr Wettbewerb in Österreich wird zu einem Rundumschlag gegen die Bauwirtschaft!

Durch theoriegesteuerte Überlegungen ohne Rücksicht auf die besondere österreichische Situation droht die Gefahr (unbeabsichtigter?) Kollateralschäden!

Eben erst wurde § 76 BVergG 2006 mit dem Ziel geschaffen, die Kooperation von KMU gerade im Baubereich zu stärken und so die mittelständische Struktur in Österreich (ganz im Sinn des EU-Auftrages) zu fördern.

Jetzt soll § 2 Abs 2 Z 1 KartG so abgeändert werden, dass im Baugewerbe ARGEN praktisch verboten sind:

Vorbei ist nicht nur die gute alte Zeit, in der eine praxisgerechte Ausnahme vom Kartellrecht die österreichische Kultur der Bau-ARGEN ermöglicht und gestützt hat, vorbei soll auch die einfache Bagatellkartellregel sein (maximal 5 % Marktanteil österreichweit, maximal 25 % am inländischen räumlichen Teilmarkt). Stattdessen gibt es einen „relevanten Markt“ mit ungewisser räumlicher, zeitlicher und wirtschaftlicher Dimension, an dem die ARGE-Partner nicht mehr als 10 % Anteil haben dürfen (zusammen, bei Wettbewerb miteinander) und als zweiten Fall maximal 15 % (ob alleine oder gemein...

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