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CFO aktuell 6, November 2024, Seite 238

Die Einlagenrückgewähr

Christian Kreuzer

Stellen Sie sich vor, Sie leiten eine Unternehmensgruppe mit verschiedenen Tochtergesellschaften. Jede dieser Tochtergesellschaften hat unterschiedliche Kapitalbedarfe und so erscheint es logisch und effizient, überschüssige Mittel einfach von der einen in die andere Gesellschaft zu verschieben – oben kommt eh alles wieder zusammen und daher sollte das doch kein Problem sein. Ist es aber, und zwar eines, das Sie straffällig machen könnte.

Das Grundprinzip des Kapitalschutzes und seine Rechtsfolgen

Das österreichische Gesellschaftsrecht beinhaltet ein striktes Verbot der Einlagenrückgewähr, das für Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gilt. Dieses Verbot dient dem Schutz der Gläubiger, indem es sicherstellt, dass das eingebrachte Kapital zur Erfüllung von Forderu...

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