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Responsible Management: Verantwortungs- und Anforderungsprofil von Geschäftsführung und Vorstand trotz Nichtumsetzung der CSRD
Mit Regelungen wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sehen sich Unternehmen mit weiteren Anforderungen bezüglich Berichterstattung konfrontiert. Damit einher gehen weitere unternehmerische Sorgfaltspflichten. Inwiefern die jüngsten gesetzlichen Entwicklungen auf Ebene der Europäischen Union die Verantwortung und das Anforderungsprofil von Vorständen ändern, und wie sich Vorstände diesbezüglich bestmöglich vorbereiten und wappnen können, damit beschäftigt sich dieser Artikel. Besonders heikel stellt sich die Situation dar, dass die CSRD bis dato nicht in nationales Recht umgesetzt wurde.
1. Status quo zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht
Geschäftsführer und Vorstände trifft grundsätzlich eine Sorgfaltspflicht - Maßstab bei der Leitung des Unternehmens ist die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes; an dieser werden sie gemessen. Sie sind verpflichtet, Schäden von der Gesellschaft abzuwenden, die durch rechtswidriges Verhalten von Mitarbeitern, mögliche Geldstrafen, Schadenersatzansprüche, Reputationsverluste oder Kursverluste entstehen könnten.
Dabei sind Vorstand und Geschäftsführung ver...