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SWK 34, 1. Dezember 2024, Seite 1379

Schenkung an einen Rechtsanwalt als Betriebseinnahme

Entscheidung: (Parteirevision, Teilabweisung).

Normen: § 4 EStG; §§ 121a, 207, 303 BAO.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Rechtsanwalt vertrat mehrere Mandanten in Restitutionsfällen. Die anwaltlichen Leistungen wurden durch die Rechtsanwalts-GmbHs, an denen der Rechtsanwalt in den verfahrensgegenständlichen Jahren beteiligt war, abgerechnet. Daneben erhielt der Rechtsanwalt von seinen Mandanten - zu denen ein „vertrauensvolles und persönliches Verhältnis“ entstanden sei - für die von ihm persönlich erbrachten Leistungen Zahlungen in beträchtlicher Höhe (teilweise aus den Verkaufserlösen der restituierten Güter). Diese Zuwendungen wurden als nicht steuerbare Schenkungen behandelt, und es wurden Schenkungsmeldungen erstattet.

Das Finanzamt stufte die Zuwendungen als Betriebseinnahmen ein und setzte - nach Wiederaufnahme der Verfahren - die Einkommen- und Umsatzsteuer neu fest.

Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, die Zuwendungen seien als Entgelte für erbrachte Leistungen zu qualifizieren und unterlägen damit der Einkommen- und Umsatzsteuer. Zudem lägen hinterzogene Abgaben vor, womit die längere Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs 2 BAO zur Anwendung komme.

Rechtliche Beurteilung: W...

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