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SWK 34, 1. Dezember 2024, Seite 1357

Pensionsanpassung 2025

(A. S.) - Nach dem österreichischen Pensionsversicherungsrecht richtet sich die Aufwertung der Pensionskontengutschrift nach der Aufwertungszahl, die zurückliegende Einkommensentwicklungen (Verhältnis der durchschnittlichen Beitragsgrundlage des zweitvorangegangenen Kalenderjahres zur durchschnittlichen Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Kalenderjahres) abbildet. Andererseits werden bestehende Pensionen jährlich entlang der rollierenden Inflation, die sich für den vom Juli des letzten Kalenderjahres rückgerechneten Zwölfmonatszeitraum ergibt, angehoben.

Damit ergab sich für Personen, die im Kalenderjahr 2024 ihre Pension angetreten haben oder antreten, ein Kaufkraftverlust gegenüber Pensionisten mit Stichtag vor 2024, weil die Gesamtkontengutschrift für Erstere entsprechend der Aufwertungszahl für 2024 nur um 3,5 %, hingegen die Pension für Letztere aufgrund der hohen Inflation mit um 9,7 % angehoben wurde. Zur Vermeidung dieser Diskrepanz wurde daher eine Schutzklausel beschlossen, nach der Personen, deren Pensionsstichtag in das Kalenderjahr 2024 fällt, ein Erhöhungsbetrag in Höhe von 6,2 % (= 9,7 % - 3,5 %) der Gesamtgutschrift 2022 zu gewähren ist.

Hinsichtlich des Überg...

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